Kürzlich stieß ich auf die Nachricht, dass die Musik-Vertriebsplattform Beatport den Verkauf von KI-generierter Musik verboten hat. Nach ihren Richtlinien werden vollständig von KI generierte Titel bereits bei der Einreichung abgelehnt, während von Menschen geleitete Titel, bei denen KI-Werkzeuge teilweise als Ergänzung eingesetzt wurden, zugelassen und entsprechend markiert werden.

Die Grenzen der Richtlinien
Ähnliche Schritte haben sich in diesem Jahr auf mehrere Plattformen ausgeweitet.
Bandcamp hat im Januar dieses Jahres ein vollständiges Verbot von KI-generierter Musik erlassen. Traxsource hat im Juni damit begonnen, Titel, die KI unterstützend nutzen, mit dem Label „AI-Assisted“ zu versehen und sie von der Chart-Wertung auszuschließen. Tidal hat die Auszahlung von Lizenzgebühren für vollständig KI-generierte Musik gestoppt, und Deezer hat Maßnahmen ergriffen, solche Inhalte aus seinem Empfehlungssystem auszuschließen. Auch Spotify hat im August ein System zur Identifizierung von KI-Musik und virtuellen Künstlern angekündigt.
Hinter diesen Entwicklungen scheint eine zweistufige Klassifizierung zu stehen, die von einem Branchenverband im Juli 2026 eingeführt wurde: „AI-Generated“ (bei der die KI den Großteil der kreativen Elemente generiert) und „AI-Assisted“ (bei der ein Mensch das Werk im Wesentlichen erschafft und KI nur für bestimmte Elemente eingesetzt wird).
Auf den ersten Blick erschien mir dies als eine angemessene Grenzziehung. Die praktische Frage, wie KI im Produktionsprozess eingesetzt wird, und die Veröffentlichung eines Titels unter eigenem Namen, dessen Entstehung fast vollständig einer KI überlassen wurde, sind Handlungen von grundlegend unterschiedlicher Natur. Wenn nur Letzteres von den Plattformen als problematisch angesehen wird, kann man von einer Regulierung sprechen, die für die meisten Komponisten kaum praktische Nachteile mit sich bringt.
Das Wesen der Mehrdeutigkeit
Es gibt jedoch einen Aspekt dieser Grenzziehung, den bisher niemand klar erklärt hat. Nirgendwo in den Richtlinien ist definiert, welcher Grad an Beteiligung Begriffe wie „Großteil“ oder „im Wesentlichen“ erfüllt.
Wenn beispielsweise ein Mensch die Melodie, die Harmonie und die Struktur festlegt und eine KI Optionen für Klangfarben oder Begleitungen generieren lässt, kann das dann als „AI-Assisted“ bezeichnet werden? Oder wie verhält es sich, wenn ein Mensch nur grobe Anweisungen gibt und die KI fast das gesamte Klangmaterial generiert?
Das Problem besteht darin, dass sich die Grenze nicht sauber ziehen lässt, indem man einfach den Arbeitsaufwand von Mensch und KI vergleicht. Denn nicht nur was und wie viel ein Mensch getan hat, sondern auch an welcher Stelle des Prozesses menschliches Urteilsvermögen wirksam wurde, verändert die Perspektive völlig.
Auch die Erkennungsmechanismen variieren stark von Plattform zu Plattform. Bandcamp soll beispielsweise über gar kein automatisches Erkennungssystem verfügen und verlässt sich bei der Entscheidung über Löschungen ausschließlich auf Meldungen von Nutzern. Infolgedessen gibt es Berichte über Fälle, in denen von Menschen geschaffene Werke verdächtigt und entfernt wurden, nur weil das Cover-Artwork nach KI-Generierung aussah oder die Veröffentlichungsfrequenz ungewöhnlich hoch war.
Auch wenn die Worte der Grenzziehung klar klingen mögen, scheint ihre Durchsetzung auf einem unerwartet unsicheren Fundament zu stehen.
Hinter den Zahlen
Vor dem Hintergrund dieser Mehrdeutigkeit war ein weiteres Detail, das meine Aufmerksamkeit erregte, die von Deezer veröffentlichten statistischen Daten. Nach Angaben des Unternehmens sind zwar mehr als 40 % der täglich hochgeladenen Titel vollständig KI-generiert, ihr Anteil an den tatsächlichen Streams liegt jedoch bei lediglich 1 bis 3 %.
Betrachtet man nur die nackten Zahlen, könnte man dies als Ausdruck von Hörerpräferenzen lesen – dass Menschen letztlich Musik wählen, die von menschlicher Hand gemacht wurde.
Betrachtet man diese Zahlen jedoch etwas genauer, offenbart sich eine Situation, die nicht ganz so einfach ist. Zunächst einmal werden Titel, die als KI-generiert erkannt werden, von vornherein automatisch aus Deezers Empfehlungsfunktionen und kuratierten Playlists ausgeschlossen.
Das bedeutet, dass die Zahl von 1 bis 3 % nicht das Ergebnis einer völlig freien Wahl der Hörer ist. Zumindest lässt sich aus dieser Metrik allein nicht der Schluss ziehen, dass „Menschen keine KI-generierte Musik wählen“.
Darüber hinaus hat sich herausgestellt, dass die überwiegende Mehrheit – mehr als 80 % – dieser 1 bis 3 % Streams keine echten Hörvorgänge, sondern mechanische, betrügerische Streams (Stream-Farming) sind. Wenn man bedenkt, dass der Anteil betrügerischer Streams im gesamten regulären Katalog bei unter 10 % liegt, ist der Kontrast bei KI-generierten Titeln, wo dieser Anteil 80 % übersteigt, eklatant.
Das Management von Deezer hat ebenfalls die betrügerische Erschleichung von Streaming-Einnahmen als Hauptmotiv für den massenhaften Upload von KI-Titeln angeführt, und nicht etwa die Absicht, die Musik als solche Gehör finden zu lassen. Hier liegt meiner Meinung nach eine Unterscheidung, die nicht übersehen werden darf, wenn man über die breitere Diskussion rund um KI-Musik nachdenkt.
Die Vermischung zweier Ethiken
Fasst man die bisherigen Punkte zusammen, entsteht der Eindruck, dass diese Regulierungen und Statistiken in Wirklichkeit zwei grundlegend verschiedene Probleme in einen einzigen Begriff zwängen.
Das eine ist die Frage, wie gegen betrügerische Aktivitäten in der Musikindustrie vorgegangen werden soll. Die massenhafte Veröffentlichung automatisch generierter Titel, um durch mechanische Wiedergabe unrechtmäßig Einnahmen zu erzielen, ist eine Handlung, die eindeutig geahndet werden muss. Dies beinhaltet ethische Dimensionen, die über bloße institutionelle Fragen hinausgehen, wie etwa die Vermeidung ungerechtfertigter Schäden für andere und die Verhinderung einer Verzerrung der Einnahmenverteilung innerhalb der Musikindustrie.
Das andere ist die Frage, wer in welchem Sinne von sich behaupten kann, durch generative KI erzeugte Musik „erschaffen“ zu haben. Hierbei geht es nicht um Betrug, sondern um eine viel leisere, weitaus schwerer zu beantwortende ästhetische und ethische Frage, die das innere Wesen des kreativen Schaffensprozesses selbst betrifft.
Diese beiden Diskussionen sollten sich eigentlich auf völlig unterschiedlichen Koordinatenachsen bewegen. In den Richtlinien der Plattformen und in der Berichterstattung werden sie jedoch oft unter dem gemeinsamen Etikett „AI-Generated“ in einen Topf geworfen. Dass ein Musikstück durch KI generiert wurde, ist nicht gleichbedeutend mit dem Versuch, es zur betrügerischen Gewinnerzielung zu nutzen.
Ebenso ist die Abwesenheit von Betrug nicht gleichzusetzen mit dem Vorhandensein ausreichender Kreativität oder künstlerischen Wertes. Zwei Fragen, die eigentlich getrennt betrachtet werden müssten, scheinen durch das eine Wort „KI“ miteinander verknüpft worden zu sein.
Möglicherweise spielen hier auch institutionelle Gründe eine Rolle. Das Narrativ von „menschlicher Kreativität versus KI“ zieht weitaus leichter das gesellschaftliche Interesse auf sich als das trockene, wirtschaftliche Problem der Bekämpfung von Stream-Farming und gewinnt so leichter Unterstützung für Regulierungsmaßnahmen.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn eine Dynamik am Werk ist, bei der die praktische Notwendigkeit der Betrugsbekämpfung fast unmerklich in ein viel breiteres Narrativ der Vorsicht gegenüber der KI-gestützten Produktion als Ganzes abgleitet.
Abschließende Gedanken
Was mir Sorge bereitet, ist der Nebeneffekt dieser narrativen Verschiebung. Auch wenn die Tatsache besteht, dass betrügerische Aktivitäten einen beträchtlichen Anteil ausmachen, wäre es bedauerlich, wenn Komponisten, die KI als kreatives Werkzeug behandeln wollen – sozusagen als erweitertes Instrument, um ihre eigenen musikalischen Fähigkeiten und ihre Disziplin zu reflektieren –, im selben Netz gefangen und ausgeschlossen würden.
Betrug muss geahndet werden, doch es erscheint unerwünscht, wenn als Nebenprodukt dieser Durchsetzung neue, noch nicht ausformulierte Formen des kreativen Schaffens aufgrund grober Kriterien gleich mit verworfen werden.
Ich persönlich war immer der Überzeugung, dass die Verantwortung für die Musik gerade durch die körperliche Auseinandersetzung mit dem Material übernommen wird. Dieses Gefühl hat sich für mich bis heute nicht geändert. Allerdings muss ich ehrlich zugeben, dass ich noch nicht absehen kann, wie sich der Umgang mit KI als Werkzeug in Zukunft entwickeln wird und wie sich die Konturen der Tätigkeit des Komponierens dadurch verändern werden.
Während die Richtlinien der Plattformen hastig versuchen, Grenzen zu ziehen, vermute ich, dass die Frage, was wir innerhalb dieser Grenzen erschaffen und wofür wir die Verantwortung übernehmen, etwas ist, das wir über einen längeren Zeitraum mit unseren eigenen Händen und Ohren überprüfen müssen.
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